Hallo Leute,
ich hab einen Hochraumtransporter und wollte mir ein Dachfenster einbauen. Hab im Netz gelesen, dass man beim TÜV nur eine Eintragung zwecks Fahrzeughöhe machen muss. Ich würde mir eins basteln, was die originale Fahrzeughöhe nicht überschreitet.
Muss ich damit jetzt zum TÜV ??
Im Fahrzeugschein steht: geschlossener Kastenwagen.
Kann ich ohne Zweifel und TÜV, die obere hälfte der Trennwand wegnehmen ??
MfG Offan
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